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Werbeanlagensatzung Fürth
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Werbeanlagensatzung Fürth

Lightvertise Team
04.08.2025
3 Min.

Leuchtreklame in Fürth – Alles, was Werbetreibende wissen müssen. Regeln für Werbeanlagen in der Stadt Fürth laut der Werbeanlagensatzung


Leuchtreklame in Fürth – Alles, was Werbetreibende wissen müssen


Wer in Fürth mit Leuchtreklame Aufmerksamkeit für sein Geschäft gewinnen will, steht vor klaren Herausforderungen – und Chancen! Die Innenstadt und Altstadt sind durch eine ausführliche Werbeanlagensatzung geschützt, was besondere Vorschriften und Möglichkeiten für moderne Lichtwerbung mit sich bringt. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie als Unternehmer oder Marketingprofi bei der Planung Ihrer Leuchtreklame in Fürth achten müssen, um rechtssicher und wirkungsvoll zu werben.


Warum gibt es spezielle Vorschriften für Leuchtreklame in Fürth?


Das Stadtbild von Fürth ist geprägt von historischer Bausubstanz, einer lebendigen Fußgängerzone und charmanten Straßenzügen. Damit moderne Werbeanlagen nicht zu Fremdkörpern werden, gibt die Werbeanlagensatzung den Rahmen für alle sichtbaren Werbemaßnahmen vor – besonders bei Lichtwerbung, wie sie für viele Händler, Gastronomiebetriebe und Unternehmen wichtig ist.


Diese Anforderungen gelten für Leuchtreklame in Fürth:

• Gestaltung und Architektur:

Ihre Leuchtreklame muss sich dem Gebäude unterordnen – nicht umgekehrt! Form, Farbe und Material der Lichtwerbung sind so zu wählen, dass Architektur und Stadtbild nicht gestört werden.


• Zulässigkeit von Leuchtelementen:

In der Altstadt und Fußgängerzone sind Leuchtkästen verboten. Erlaubt sind nur Einzelbuchstaben, die hinterleuchtet oder nach vorne leuchten dürfen – grelle Farben oder blinkende Effekte sind tabu. Die Beleuchtung muss dezent bleiben. In besonders geschützten Bereichen sind nur weiße oder gelbe, hinterleuchtete Schriftzüge zugelassen.

• Technik & Anbringung:

Vermeiden Sie sichtbare Kabel oder technische Montagen an der Fassade. Die einzelnen Buchstaben dürfen – je nach Zone – maximal 35 bis 40cm hoch sein. Werbeschriften sollen grundsätzlich einzeilig und waagrecht verlaufen.

• Verbotenes:

Blink-, Wechsel- oder Lauflicht, leuchtende Projektionen und Leuchtketten sind – bis auf Ausnahmen während der Weihnachtszeit – vollkommen untersagt. Auch Außenlautsprecher sind nicht gestattet.

• Konsequenzen bei Verstößen:

Missachtungen können mit empfindlichen Bußgeldern bis zu 5.000€ geahndet werden. Daher empfiehlt sich immer ein fachkundiger Blick auf die Satzung, bevor Sie investieren.

Praxis-Tipps: So gelingt Ihre Leuchtreklame in Fürth

• Wählen Sie stilvolle Einzelbuchstaben mit dezenter Weiß- oder Warmton-LED.

• Achten Sie auf ordentliche Verkabelung – alles, was sichtbar stört, ist zu vermeiden.

• Lassen Sie Ihr Konzept von Experten prüfen, die die Satzung kennen!

• Stimmen Sie die Gestaltung im Zweifel immer vorab mit der Stadt ab, gerade bei denkmalgeschützten Gebäuden.



Fazit:

Leuchtreklame macht Ihr Unternehmen in Fürth sichtbar – vorausgesetzt, Sie berücksichtigen die städtischen Vorgaben. Durch maßvolle, kreative und vorschriftsmäßige Lichtwerbung nutzen Sie den Werbewert modernster Technik, schützen aber zugleich die Einzigartigkeit der Fürther Innenstadt. Machen Sie Ihre Marke zum leuchtenden Vorbild – rechtssicher, hochwertig und stadtbildschonend!

Solche individuelle Lösungen bietet Lightvertise: Wir beraten und begleiten Sie von der Planung bis zur Montage Ihrer Leuchtreklame in Fürth – für Sichtbarkeit, die wirkt und bleibt.

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