Ab wann ist Leuchtreklame genehmigungspflichtig?
Einleitung
Leuchtreklame ist ein eindrucksvolles Mittel, um Aufmerksamkeit zu erregen und Marken oder Botschaften zu bewerben. Dennoch ist der Einsatz solcher Werbemittel mit einer Vielzahl von Regularien verbunden. Eine häufig gestellte Frage lautet: Ab wann ist Leuchtreklame eigentlich genehmigungspflichtig? In diesem Artikel beleuchten wir die maßgeblichen Kriterien, die bei der Entscheidung für oder gegen eine Genehmigungspflicht relevant sind.
Die Bedeutung der Genehmigungspflicht
Leuchtreklame wird häufig im öffentlichen Raum eingesetzt, daher unterliegt sie oft dem Baurecht. Diese Vorschriften sollen dafür sorgen, dass ästhetische und sicherheitstechnische Standards eingehalten werden. Ohne eine entsprechende Genehmigung zu agieren, kann teure Konsequenzen haben und oft zu einer Entfernung der nicht genehmigten Werbung führen.
Kriterien für die Genehmigungspflicht
Die genauen Bestimmungen können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Grundsätzlich sollte aber bei folgenden Aspekten eine Genehmigung in Betracht gezogen werden:
- Größe und Format: Je größer die Leuchtreklame, desto wahrscheinlicher wird eine Genehmigung benötigt. Große Werbetafeln oder -kästen, die erheblich in den städtischen Raum eingreifen, erfordern fast immer eine Genehmigung.
- Standort: Besonders in historischen Innenstädten oder an besonders sensiblen architektonischen Strukturen sind Genehmigungen oft unumgänglich. Hier muss die Werbung mit dem Stadtbild harmonieren.
- Beleuchtung: Bei starker, potenziell blendender Beleuchtung kann eine Genehmigung erforderlich sein. Dies soll verhindern, dass Verkehrsteilnehmer abgelenkt oder Anwohner gestört werden.
Der Genehmigungsprozess
Wird eine Genehmigung benötigt, ist der erste Schritt häufig der Gang zum Bauamt oder der Ortsverwaltung. Diese Institutionen können detaillierte Informationen bereitstellen und beim Ausfüllen der Genehmigungsanträge helfen. Zudem erfolgt eine genaue Prüfung der geplanten Installation hinsichtlich Größe, Position und Beleuchtung.
Beispiele für genehmigungsfreie und genehmigungspflichtige Leuchtreklame
Genehmigungsfrei: Kleine Schilder von beispielsweise weniger als einem Quadratmeter Fläche, die lediglich über moderate Beleuchtung verfügen, können in vielen Fällen genehmigungsfrei sein.
Genehmigungspflichtig: Kubische oder großflächige Reklametafeln entlang wichtiger Verkehrsachsen oder in städtischen Problemzonen benötigen fast immer eine Baugenehmigung.
Fazit
Bevor Sie in eine Leuchtreklame investieren, sollten Sie ein genaues Verständnis für die rechtlichen Anforderungen an den vorgesehenen Standort entwickeln. Die Berücksichtigung dieser Faktoren verhindert unerwartete Ausgaben und Projektverzögerungen. Nutzen Sie die Beratungsangebote der zuständigen Behörden und informieren Sie sich umfassend über die rechtliche Lage in Ihrer Stadt oder Ihrem Bundesland. Schließlich ist eine gut platzierte und rechtlich abgesicherte Leuchtreklame ein wertvolles Kapital für jedes Unternehmen.