Mit Leuchtreklame steigerst du die Sichtbarkeit deines Unternehmens in Nürnberg.
Doch damit die Lichtwerbung im Stadtbild harmonisch wirkt, gibt es klare Vorschriften in der Werbeanlagensatzung. Wer diese beachtet, profitiert von hoher Werbekraft und schützt gleichzeitig Nürnbergs einzigartiges Stadtbild. Nachfolgend findest du einen umfangreichen Überblick, welche Anforderungen für Leuchtreklame in Nürnberg gelten – und wie du deine Lichtwerbung rechtssicher sowie wirkungsvoll verwirklichst.
Das gilt für Leuchtreklame: Nürnbergs Vorschriften im Überblick
Wo ist Leuchtreklame erlaubt – und wo nicht?
• In Gewerbe- und Industriegebieten sind Leuchtreklamen an der Stätte der Leistung bis zu einer bestimmten Größe i.d.R. erlaubt.
• In der gesamten Innenstadt, Altstadt, Fußgängerzone sowie an historisch bedeutenden Gebäuden und in Wohngebieten gelten besonders strenge Regeln und vielfach Verbote.
Unzulässige Leuchtreklame laut Werbeanlagensatzung:
• Leuchtreklame, die das Straßen- oder Ortsbild erheblich beeinträchtigt, ist untersagt.
• Kastenförmige, hinterleuchtete Anlagen sind in prominenten Zonen (z.B. Altstadt, Fußgängerzonen) über 1 bis 2m² Größe nicht erlaubt.
• Leucht- und Projektionswerbung, Blinker, Wechsellicht, Neonröhren, Lichtbänder und Leuchtketten sind im Altstadtbereich sowie in sensiblen Zonen generell verboten.
• Werbung oberhalb der Brüstung des 1. oder 2. Obergeschosses, an Baudenkmälern sowie an oder auf Brücken ist meist untersagt.
• Transparente, Planen, Textilien, großflächige Fensterbeklebung (>50% Fläche) und beleuchtete Platten sind auf Gebäuden mit hoher städtebaulicher Bedeutung nicht gestattet.
• In reinen Wohngegenden sind Leuchtreklamen stark eingeschränkt; Blendwirkung auf Anwohner und Verkehr ist grundsätzlich zu vermeiden.
Genehmigungspflicht & Ordnungswidrigkeiten:
• Für die meisten Leuchtreklame-Anlagen brauchst du eine Baugenehmigung!
• Schon für kleinere Anlagen (z.B. unter 1m² Größe) können Lockerungen gelten, Beratung wird empfohlen.
• Wer gegen die Satzung verstößt, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen – in schweren Fällen bis zu 500.000€.
So nutzt du Leuchtreklame in Nürnberg optimal
• Setze auf hochwertige LED-Leuchtbuchstaben, die architektonisch zum Gebäude passen.
• Berücksichtige die Gestaltung (Form, Größe, Farbauswahl) und die Höhe der Anbringung.
• Lass dich vor Planung oder Installation beraten: Das Team von Lightvertise kennt die Zone-Einteilungen Nürnbergs und hilft, Ärger und Verzögerungen zu vermeiden.
• Besonders in Innenstadt, Altstadt und an denkmalgeschützten Gebäuden ist eine frühzeitige Abstimmung mit der Stadtverwaltung Pflicht!
Fazit: Erfolg mit Leuchtreklame in Nürnberg dank Know-how und Qualität
Leuchtreklame ist in Nürnberg ein starker Werbeträger – wenn sie professionell umgesetzt und alle örtlichen Vorgaben beachtet werden. Lightvertise begleitet Unternehmen bei der Planung, Gestaltung und Genehmigung und sorgt dafür, dass deine Marke im besten Licht erscheint, ohne mit der Werbeanlagensatzung in Konflikt zu geraten. So leuchtet deine Werbung rechtssicher und stilvoll – und dein Unternehmen hebt sich gekonnt von der Masse ab!