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Leuchtreklame Regeln Berlin - Was ist erlaubt und was nicht
Tipps

Leuchtreklame Regeln Berlin - Was ist erlaubt und was nicht

Lightvertise Team
04.08.2025
2 Min.

Berlin ist eine pulsierende Metropole mit vielfältiger Architektur und einem lebendigen Stadtbild. Für Unternehmen, die Leuchtreklame einsetzen möchten, gibt es klare gesetzliche Vorgaben, um das Gesamtbild der Stadt zu schützen und gleichzeitig eine effektive Werbewirkung zu erzielen.

Leuchtreklame in Berlin – Vorschriften und Tipps für Unternehmen


Berlin ist eine pulsierende Metropole mit vielfältiger Architektur und einem lebendigen Stadtbild. Für Unternehmen, die Leuchtreklame einsetzen möchten, gibt es klare gesetzliche Vorgaben, um das Gesamtbild der Stadt zu schützen und gleichzeitig eine effektive Werbewirkung zu erzielen. Hier erfahren Sie, welche Anforderungen aus der Werbeanlagensatzung und Bauordnung Berlins gelten – basierend auf amtlichen Quellen – sowie hilfreiche Tipps für Ihre Lichtwerbung.




Wichtige Anforderungen für Leuchtreklame in Berlin

• Definition: Leuchtreklame ist eine Anlage der Außenwerbung, die vom öffentlichen Verkehrsraum sichtbar ist, z.B. Leuchtschilder, beleuchtete Tafeln, Pylone und Schaukästen.

• Genehmigungspflicht: Grundsätzlich benötigen Leuchtreklamen eine Baugenehmigung durch das zuständige Bezirksamt. Ausnahmen gibt es für sehr kleine Anlagen bis 1m² oder temporäre Werbung, jedoch sind stets baurechtliche Vorgaben zu beachten.

• Gestaltung und Stadtbild: Die Leuchtreklame darf das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild nicht verunstalten oder Verkehr sowie Anwohner beeinträchtigen. Störende Häufungen von Werbung sind verboten.

• Verbotene Werbeformen: Blinkende, flackernde oder stark bewegte Leuchtreklamen sowie zu dichte Anordnungen sind untersagt. Blendungen und Beeinträchtigungen sind zu vermeiden.

• Besondere Zonen: In historischen oder denkmalgeschützten Bereichen gelten strengere Regelungen, die eine Abstimmung mit Denkmalschutz und Bauamt erfordern.


Tipps für erfolgreiche und rechtssichere Leuchtreklame in Berlin

• Setzen Sie auf dezente, architektonisch passende LED-Leuchtbuchstaben und vermeiden Sie grelle oder blinkende Effekte.

• Planen Sie Ihre Lichtwerbung frühzeitig und beantragen Sie rechtzeitig die erforderlichen Genehmigungen.

• Lassen Sie Ihre Werbeanlagen von Experten prüfen, die mit den Berliner Vorschriften vertraut sind.

• Berücksichtigen Sie besonders den Schutz von historischen Gebäuden und sensiblen Stadtbereichen.


Fazit

Leuchtreklame in Berlin ist ein starkes Werbemittel, das jedoch an klare gesetzliche Vorgaben gebunden ist. Wer die lokalen Vorschriften der Bauordnung und Werbeanlagensatzung kennt und beachtet, kann seine Werbung effektiv gestalten und zugleich das Stadtbild und die öffentliche Sicherheit schützen. Lightvertise unterstützt Sie bei der Planung, Genehmigung und Umsetzung Ihrer Leuchtreklame – für eine Werbung, die im Herzen Berlins leuchtet und wirkt.

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