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Wie sind die Regeln für Leuchtreklame in der Werbeanlagensatzung von Bamberg?
Informationen

Wie sind die Regeln für Leuchtreklame in der Werbeanlagensatzung von Bamberg?

David De Matteo
30.11.-0001
2 Min.

Informieren Sie sich über die Werbeanlagensatzung von Bamberg. Erfahren Sie alles über die Zoneneinteilung, Vorschriften und Vorteile der Regelungen für Leuchtreklame.

Werbeanlagensatzung von Bamberg

Die Werbeanlagensatzung von Bamberg regelt die Leuchtreklame durch spezifische Vorschriften, die auf verschiedene Zonen der Stadt abgestimmt sind.

Begriffsdefinitionen

- Leuchtreklame: Umfasst beleuchtete Werbeanlagen, die selbst leuchten, hinterleuchtet oder angestrahlt werden können.
- Zonen: Die Satzung unterscheidet zwischen verschiedenen Zonen (z.B. Zone I bis IV), in denen unterschiedliche Vorschriften gelten.

Wesentliche Komponenten der Regelungen

1. Zulässigkeit: Die Art der Leuchtreklame ist zonenabhängig, einschließlich Größe, Farbe und Beleuchtungsart.
2. Standortbeschränkungen: Leuchtreklamen dürfen nur am Betriebsstandort und nicht oberhalb bestimmter Gebäudeteile (z.B. Fenstersturz 1. Obergeschoss) angebracht werden.
3. Helligkeitsanforderungen: Es gibt Vorgaben zur Helligkeit, um Umweltbelastungen und Ruhestörungen zu vermeiden.
4. Baugenehmigung: Vor der Montage ist eine Genehmigung erforderlich.

Praktische Anwendungen

- Herstellung und Montage von Leuchtkästen, Leuchtlogos, Leuchtbuchstaben und Werbepylonen, häufig unter Verwendung von LED-Technik.
- Die Montage muss fachgerecht erfolgen und die gesetzlichen Vorgaben einhalten.

Vor- und Nachteile der Regelungen

- Vorteile:
- Schutz des Stadtbilds und der Anwohner vor übermäßiger Lichtbelastung.
- Klare Strukturierung, welche Art von Leuchtreklame wo zulässig ist.
- Nachteile:
- Einschränkung der Werbefreiheit.
- Mögliche bürokratische Hürden bei Genehmigungsverfahren.

Bewährte Praktiken und Empfehlungen

- Einhaltung der Vorgaben: Farb- und Helligkeitsvorgaben sollten strikt beachtet werden, um Ruhestörungen zu vermeiden.
- Moderne Technik: Verwendung von energieeffizienten LED-Beleuchtungen.
- Frühzeitige Abstimmung: Eine frühzeitige Planung und Abstimmung mit der Baubehörde kann Genehmigungsprozesse erleichtern.
- Berücksichtigung städtischer Vorgaben: Die Gestaltung sollte den städtischen Zoneneinteilungen und den Anforderungen des Denkmalschutzes Rechnung tragen.

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